Die Schweizer Datenschutzgrundverordnung (DSG)
Ziel der DSG/DSGVO ist die Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Firmen und öffentliche Institutionen. Informationen, die sich direkt oder indirekt mit einer Person in Verbindung bringen lassen, wie Vorname, Fotos, E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder Social Media-Inhalte gelten als personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten werden beispielsweise von Unternehmen genutzt, die eine mit Google-Analytics verbundene Website betreiben. Voraussetzung für deren Nutzung ist die Einwilligung der Website-Besucher. Die Einführung der DSGVO diente zum Schutz der EU-Bürger in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten.
Um allfällige Geldstrafen zu vermeiden, ist es dringend notwendig bereits vorliegende Richtlinien, Verträge und interne Prozesse auf Datenschutzerklärungs-Komptabilität zu prüfen. Da die Schweizer Wirtschaft auf den unkomplizierten Datenaustausch mit der EU angewiesen ist, ist auch das baldige Inkrafttreten des DSG in der Schweiz sehr wahrscheinlich. Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes ging lange Zeit sehr langsam und stockend voran.