Damit Software als "swiss made" bezeichnet werden kann, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten beträgt mindestens 60%
- Der wichtigste Fabrikationsprozess findet in der Schweiz statt
- Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz und ist im Handelsregister eingetragen
Für Dienstleistungen gilt ausserdem: Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung müssen sich in der Schweiz befinden und die Dienstleistung wird von der Schweiz aus erbracht.